
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klare Regeln für eine faire Zusammenarbeit.
Unsere AGB nach BGB §650a-v Bauvertragsrecht. Transparent und rechtssicher.
Stand: 08.08.2026 | 5 Jahre Gewährleistung | 14 Tage Widerrufsrecht
Fragen zu unseren AGB? Wir erklären Ihnen gerne alles persönlich.
Anwendbare Rechtsvorschriften
BGB §§ 650a-650v
Bauvertragsrecht
Seit 01.01.2018
BGB §§ 631-651
Werkvertragsrecht
Allgemeine Regelungen
BGB §§ 305-310
AGB-Recht
Inhaltskontrolle
VOB/B
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Bei Vereinbarung
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der
089Dach GmbH
Geschäftsführer: Falko Georg Blöckinger
Thuillestr. 20
81247 München-Obermenzing
Deutschland
Telefon: +49 89 12621964
E-Mail: info@089dach.de
– nachfolgend „Auftragnehmer" genannt – und ihren Vertragspartnern – nachfolgend „Auftraggeber" genannt – über die Erbringung von Dachdeckerarbeiten, Spenglerarbeiten und verwandten Bauleistungen.
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
§ 2 Vertragsgegenstand (§ 650a BGB)
(1) Der Auftragnehmer erbringt Bauleistungen im Sinne des § 650a BGB (Bauvertrag). Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder zum Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
(3) Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Dacheindeckungen (Steildach und Flachdach)
- Dachsanierungen und Dachreparaturen
- Wärmedämmung und Dachdämmung
- Dachfenstereinbau und -austausch
- Spenglerarbeiten (Dachrinnen, Fallrohre, Blecharbeiten)
- Fassadenverkleidungen
- Schnelle Reparaturen und Sturmschadenbeseitigung
§ 3 Änderung des Vertrags (§ 650b BGB)
Anordnungsrecht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber kann gemäß § 650b Abs. 1 BGB eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder eine Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig ist, verlangen.
Angebotspflicht des Auftragnehmers
(2) Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung zu erstellen, es sei denn, die Ausführung der Änderung ist für ihn unzumutbar.
30-Tage-Frist
(3) Erzielen die Parteien innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Änderungsbegehrens keine Einigung, kann der Auftraggeber die Änderung in Textform anordnen (§ 650b Abs. 2 BGB).
Ausführungspflicht
(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einer Anordnung nach Abs. 3 nachzukommen, sofern ihm die Ausführung zumutbar ist.
§ 4 Vergütungsanpassung (§ 650c BGB)
Berechnung der Mehr- oder Mindervergütung
(1) Die Höhe der Vergütung für den infolge einer Anordnung nach § 650b Abs. 2 BGB vermehrten oder verminderten Aufwand ist nach den tatsächlich erforderlichen Kostenmit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln.
Alternativ: Urkalkulation
(2) Der Auftragnehmer kann zur Berechnung der Vergütung auch auf die Ansätze in einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen.
Abschlagszahlung (§ 650c Abs. 3 BGB)
(3) Bei einer Anordnung nach § 650b Abs. 2 BGB kann der Auftragnehmer 80 % der in einem Angebot genannten Mehrvergütung als Abschlagszahlung verlangen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB für die vertragsgemäß erbrachten Leistungen verlangen.
(3) Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) bei Verträgen mit Unternehmern bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verträgen mit Verbrauchern zu berechnen.
(5) Alle auf der Website genannten Preise sind unverbindliche Richtwerte ohne Rechtsbindung und stellen kein bindendes Angebot dar. Eine verbindliche Preiseinschätzung ist erst nach Sichtung von Fotos, Dokumenten oder einer Vor-Ort-Besichtigung möglich.
§ 6 Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB)
(1) Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen verlangen.
(2) Die Sicherheit kann durch eine Garantie oder Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht werden.
(3) Wird die Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist geleistet, kann der Auftragnehmer die Arbeiten bis zur Sicherheitsleistung verweigern oder den Vertrag kündigen.
§ 7 Ausführungsfristen
(1) Vereinbarte Ausführungsfristen sind verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen, die auf höherer Gewalt, unvorhersehbaren Witterungsverhältnissen oder Umständen beruhen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen informieren.
§ 8 Abnahme (§ 640 BGB)
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht wesentliche Mängel bestehen.
(2) Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Mit Ablauf dieser Frist gilt das Werk als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (fiktive Abnahme, § 640 Abs. 2 BGB).
(3) Bei Verbrauchern ist diese Regelung nur wirksam, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber zusammen mit der Fristsetzung auf die Folgen einer Nichtreaktion hingewiesen hat.
§ 9 Mängelansprüche und Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 633 ff. BGB).
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken 5 Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), beginnend mit der Abnahme.
(3) Der Auftraggeber hat erkannte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (§ 635 BGB). Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.
§ 10 Kündigung (§ 650h BGB)
(1) Die Kündigung eines Bauvertrags bedarf der Schriftform (§ 650h BGB).
(2) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb anrechnen lassen (§ 648 BGB). Es wird widerlegbar vermutet, dass dem Auftragnehmer 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden Vergütung zustehen.
(3) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 648a BGB).
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB) und bei Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (089Dach GmbH, Thuillestr. 20, 81247 München, Telefon: +49 89 12621964, E-Mail: info@089dach.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- – An 089Dach GmbH, Thuillestr. 20, 81247 München, E-Mail: info@089dach.de:
- – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- – Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- – Name des/der Verbraucher(s)
- – Anschrift des/der Verbraucher(s)
- – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- – Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB) ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir mit der Erbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, diese Zustimmung bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
(3) Hat der Auftraggeber als Verbraucher uns ausdrücklich aufgefordert, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB kein Widerrufsrecht. Das gilt nicht für weitere bei dem Besuch erbrachte Leistungen, die der Auftraggeber nicht ausdrücklich verlangt hat.
(4) Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular erhält der Verbraucher zusätzlich vor Beginn der Arbeiten in Textform.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Mit Einbau gehen die Materialien in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. Bis zur vollständigen Bezahlung besteht ein Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB.
§ 14 Einstweilige Verfügung (§ 650d BGB)
(1) Bei Streitigkeiten über die Berechtigung einer Anordnung nach § 650b Abs. 2 BGB oder über die Höhe der Vergütung für den Mehrvergütungsanspruch nach § 650c BGB ist der Verfügungsgrund nicht mehr gesondert nachzuweisen, wenn der Auftraggeber bereits mit der Bauausführung begonnen hat.
(2) Dies ermöglicht eine schnellere gerichtliche Klärung im einstweiligen Rechtsschutz.
§ 15 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter 089dach.de/datenschutz abrufbar ist.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers in München.
(3) Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
089Dach GmbH
Geschäftsführer: Falko Georg Blöckinger
Thuillestr. 20, 81247 München-Obermenzing
E-Mail: info@089dach.de
Telefon: +49 89 12621964
Stand: 08.08.2026
Hinweis zum Vertragsabschluss: Die auf dieser Website dargestellten Inhalte, Leistungen und Informationen stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar. Ein Vertragsabschluss über diese Website findet nicht statt. Anfragen über kontaktformulare, E-Mail oder Telefon dienen ausschließlich der unverbindlichen Kontaktaufnahme und der Vorbereitung einer individuellen Angebotserstellung. Ein Vertrag kommt erst nach persönlicher Abstimmung, Besichtigung vor Ort und ausdrücklicher Annahme eines schriftlichen Angebots zustande. Es erfolgt keine kostenpflichtige Bestellung, keine Buchung und keine Online-Zahlung über diese Website. Impressum · AGB